Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach §12 ENEV

Seit der Ausgabe der ENEV 2007 wird in §12 eine Energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer thermischen Leistung größer als 12kW gefordert.

Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist die Überprüfung und Inspektion von größeren Klimaanlagen auf deren Dimensionierung und Effizienz der Komponenten, sowie der Erstellung eines Inspektionsberichtes mit einfach und kostengünstig umzusetzenden Energiesparmaßnahmen.
Hierzu wird die Klimaanlage und das Gebäude als Ganzes betrachtet und überprüft.
Prüfpflichtig sind alle Klimaanlage über 12kW (Single Split, VRF, Lüftungsgeräte mit Kühlfunktion), ausgenommen sind Industrie- und Prozesskühlung.
Die Prüfung muss 10 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage, sowie alle weiteren 10 Jahre oder nach einer grundlegenden energetischen Änderung der Klimaanlage durchgeführt werden.

Nichtdurchführungen dieses Gesetzes stellen Ordnungswidrigkeiten dar, welche mit Strafen bis zu 15000 Euro belegt werden können.
Wir bieten Ihnen diese Inspektion durch unsere ausgebildeten und geschulten Ingenieure an und unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Forderung der ENEV.